Rechtsberatung im Internet
Anwaltskanzlei Peter Dratwa
Düsseldorf - Telefon 0211 355 90 888

Leistungen

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Unsere Leistungen im Forderungsmanagement für Sie sind umfassend:


Aufgrund unserer langjährigen Erfahrng im Inkassobereich sind wir in der Lage für Sie ein erfolgreiches und effizientes Forderungsmanagement betreiben zu können. Die Abwicklung des Forderungsmanagements aus einer Hand erspart Ihnen Zeit und Ärger und vor allem Kosten.

Bonitätsprüfung

Der Schuldner wird vor Einleitung jeglicher Maßnahmen von uns einer Bonitätsprüfung unterzogen, um die jeweiligen Erfolgsaussichten zu ermitteln. Unserer Kanzlei stehen hierfür die Datenbanken bundesweit renommierter Wirtschaftsauskunfteien zur Verfügung.
Zu unseren Dienstleistungen gehören selbstverständlich die für ein erfolgreiches Forderungsmanagement notwendigen Anfragen und Ermittlungen wie




Stellt sich heraus, dass der Schuldner bereits von einem anderen Gläubiger in Anspruch genommen wird, ist es vorteilhaft, unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Ist in diesem Fall noch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu rechnen, d.h. es ist zu erwarten, dass der Schuldner Einwände gegen die Forderung erheben wird, ist in der Regel zwecks Vermeidung unnötiger Zeitverluste geboten, sofort Klage zu erheben.



Sollte die Prüfung ergeben, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits zahlungsunfähig gewesen ist, liegt unter Umständen der Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges vor. Insoweit ist es vielfrach geboten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.


In den vergangenen Jahren ist durch die Gerichte die sog. Durchgriffshaftung für Geschäftsführer erheblich verschärft worden. Insoweit prüfen wir nach Rücksprache mit Ihnen, ob die Möglichkeit besteht, den Geschäftsführer persönlich im Wege der Durchgriffshaftung in Anspruch zu nehmen.

Außergerichtliches Mahnwesen

Wir fordern den Schuldner schriftlich unter Fristsetzung von 10 Tagen zur Zahlung auf (außergerichtliches Mahnverfahren). Sollte der Schuldner die gesetzte Frist nicht einhalten, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. sofort Klage erhoben, falls mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu rechnen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Soweit der Schuldner außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er keinerlei Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erheben wird, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Die Bearbeitung des Mahnbescheidsantrages erfolgt durch das Mahngericht im Regelfall sehr schnell. Bei einer reibungslosen Zustellung durch die Post wird der Mahnbescheid in der Regel dem Schuldner umgehend zugestellt.

Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, soweit der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir unverzüglich die geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Zwangsvollstreckung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung nutzen wir die im Rahmen der Bonitätsprüfung erlangten Informationen. Soweit pfändbare Ansprüche aus Konten, Arbeitsverhältnissen, Lebens- oder Rentenversicherungen oder aus sonstigen Schuldneransprüchen gegenüber Dritten bekannt sind, greifen wir hierauf zurück und lassen diese Forderungen umgehend pfänden. Diese Vorgehensweise ist nicht abschließend: Wir ermitteln gezielt die geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall. Beispielhaft sei hier nur die Pfändung von Stammeinlagen einer GmbH genannt.

Sollten die eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zum Ausgleich der Forderung geführt haben, so leiten wir bei gewerblichen Schuldnern nach Absprache mit Ihnen ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein.
Weiter wird von uns geprüft, ob Insolvenz- oder Betrugsdelikte vorliegen.


Überwachung von Forderungen

Wir bietet an,die titulierte Forderungen, in denen die Zwangsvollstreckung negativ verlief, bei uns in die sog. „Überwachung“ zu nehmen. Vielfach werden Forderungen noch nach Jahren realisiert!

Grundsätzlich unterziehen wir den Schuldner spätestens alle drei Jahre einer Überprüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse.

Sollten sich Änderungen ergeben, also Vermögenswerte bekannt werden, so werden unverzüglich erneute Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Unsere längjährige Erfahrung zeigt, dass die Durchsetzung und Realisierung von Forderungen vielfach im Zuge der Überwachung nur im Wege von Ratenzahlungsvereinbarungen möglich ist.


Insolvenz des Schuldners

Im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren sichern wir beispielsweise Ihre Eigentumsvorbehaltsrechte. Wir melden Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und halten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter.


Auftragserteilung

Sie können uns mit dem Forderungsmanagement in jeder der von Ihnen gewünschten Form beauftragen. Es genügt wenn Sie uns Ihre Offene-Posten-Liste, eine Rechnungs- und/oder Mahnkopie mit den von überlassen und am besten per Fax übermitteln. Sie können selbstverständlich auch unser Kontaktformular benutzen.


Zeit ist im Forderungsmanagement Geld. Deshalb ist Schnelligkeit ein vorrangiges Kriterium unserer Arbeit.

Die Bearbeitung der eingehenden Inkassoaufträge erfolgt in der Regel noch am gleichen Tag. Nur so können unnötige Verzögerungen und Forderungsausfälle vermieden werden.


Keine Kosten im Erfolgsfall

Unsere Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten verbucht.Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht worden ist. Kosten entstehen für Sie daher nur im Falle der Vermögenslosigkeit oder Insolvenz des Schuldners.

Pauschalabrechnung im Nichterfolgsfall

Ist eine Forderung nicht realisierbar, erheben wir für das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren lediglich eine Bearbeitungspauschale zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Sie treten die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten Gebührenansprüche gegen den Schuldner an uns ab. Die Forderung wird alsdann bei uns in die Überwachung genommen und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung der Forderung erhalten Sie dann von uns die Hauptforderung nebst Zinsen.

Diese Pauschalgebühr im Falle der Erfolglosigkeit wird individuell mit uns vereinbart.

Bei Klageverfahren wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Für Großmandanten mit erheblichen Volumen an Forderungseinzügen vereinbaren wir gerne gesonderte Konditionen.


Worin liegt Ihr Kostenvorteil?

Wir sind als Rechtsanwälte natürlich gehalten, die im Rahmen der gesetzlichen Be-stimmungen geltenden Gebührenregelungen einzuhalten. Ungeachtet dessen können wir trotz der bestehenden gesetzlichen Honorarregelungen im Einzelfall sogar günstiger arbeiten als beispielsweise Inkassounternehmen.

Beitreibungskosten der Inkassounternehmen werden nämlich vielfach nach der Rechtsprechung nicht als erstattungsfähiger Verzugsschaden anerkannt, weil der Gläubiger von vornherein einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können und mit den weiteren Kosten eines Inkassobüros gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt. Die oftmals mit Inkassounternehmen vereinbarten Erfolgsprämien sind darüber hinaus ohnehin nicht erstattungsfähig.

Bei einem Vergleich der sich Ihnen bietenden Alternativen zwischen einem Rechtsanwalt und einem Inkassounternehmen ist bei der Beauftragung von Inkassounternehmen weiter zu berücksichtigen, dass diesen die gerichtliche Geltendmachung der Forderung verwehrt ist und ohnehin ein Rechtsanwalt für den Fall der Klage eingeschaltet werden muss. Leider muss in Zeiten schlechter Zahlungsmoral festgestellt werden, dass die Zahlungen immer mehr hinausgezögert werden und daher die Anzahl der gerichtlichen Verfahren ständig zunimmt. Und genau hier gilt es schnell zu reagieren, da nur der frühzeitige Zugriff auf das Schuldnervermögen oftmals noch zu einer Realisierung der Forderung vor anderen Gläubigern führt.

Sämtliche Dienstleistungen von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung und Überwachung werden umfassend aus einer Hand bearbeitet. So können unnötige Reibungsverluste vermieden und Syner-gieeffekte geschaffen werden. Für Sie bedeutet dies, dass Ihnen für den gesamten Verfahrensverlauf ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Dieser kann Ihnen umfassend Auskunft über den jeweiligen Verfahrensstand erteilen.


Inkasso bereits titulierter Forderungen

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie bereits titulierte Forderungen durch uns überwachen bzw. realisieren lassen. In der Regel haben die meisten gewerblichen Mandanten/Firmen in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Forderungen tituliert. Aus diesen bereits erwirkten Titeln besteht die Möglichkeit Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Vielfach können aus diesen „alten Titeln“ noch Gelder beigetrieben werden.


Die Konditionen müssen je nach Auftragsvolumen gesondert vereinbart werden.