Abmahnung
Die Unterlassungsaufforderung
Sind Sie abgemahnt worden,
- wegen Verletzung von Tonträgerrechten?
- wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke?
- wegen Verletzung von Urheberrechten?
- wegen eines illegalen Downloads und Filesharing?
Aktuell werden massiv Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen und anderweitigen urheberrechtlichen Werken versendet.
Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:
Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungsaufforderung, sondern setzen Sie sich vorher mit uns in Verbindung
Nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann Sie unter Umständen davor bewahren, sich über Jahrzehnte hinweg einer beträchtlichen Vertragsstrafe auszusetzen.
Auch der Zahlbetrag an die Gegenseite muss in der geforderten Höhe keinesfalls akzeptiert werden.
Sollte sich eine Abmahnung als berechtigt herausstellen, erstellen wir für Sie eine Unterlassungserklärung, die Sie zu nicht mehr verpflichtet als unbedingt notwendig its. Insbesondere prüfen wir die mit der Abmahnung geltend gemachten anwaltlichen Kosten der Gegenseite, die meistens zu hoch angesetzt werden. Des Weiteren zeigen wir Ihnen auf, wie Sie weitere Verstöße oder sogar Vertragsstrafen vermeiden können. Bei unberechtigten oder sogar missbräuchlichen Abmahnungen besteht die Möglichkeit gegen den Abmahner selbst mit gerichtlichen Schritten vorzugehen.
Die kurzen Fristen einer Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren und dem Gegner somit die Möglichkeit zur Einleitung gerichtlicher Schritte geben. Hier droht eine erhebliche Kostengefahr.