Das Markengesetz schützt den Inhaber von Marken und geschäftliche Bezeichnungen vor deren Benutzung im geschäftlichen Verkehr ohne dessen Zustimmung. Selbst die Benutzung lediglich ähnlicher Zeichen ist untersagt, wenn eine Verwechselungsgefahr mit der Marke besteht. Der Schutz erstreckt sich weiter auch auf geographische Herkunftsbezeichnungen.
Bei unbefugter Nutzung steht dem Inhaber ein Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch zu. Es ist daher empfehlenswert, sich entsprechend zu informieren, wenn eine (möglicherweise) geschützte Marke bzw. ein geschütztes Kennzeichen benutzt werden soll, etwa auf der eigenen Website.
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