Rechtsberatung im Internet
Anwaltskanzlei Peter Dratwa
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Themen

Urheberrecht

Geistiges Eigentum ist geschützt

Das Urheberrecht schützt den Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in dessen Nutzung. Es dient auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Mit der Schaffung des Werkes wird der Urheber Inhaber des Urheberrechts. Hierzu bedarf es keiner Eintragung, keiner Signatur mit "Copyright".

Das Urheberrecht berechtigt den Urheber zur ausschließlichen Verwertung und Wiedergabe seines Werkes. Ohne Zustimmung des Urhebers darf kein Dritter das Werk vervielfältigen, verbreiten (z.B. im Internet über Tauschbörsen etc.) oder sonstwie öffentlich zugänglich machen.

Ein Verstoß gegen das Urhebrrecht liegt auch dann vor, wenn ein aus dem Internet herunter geladenes Bild oder ein Text ohne Genehmigung des Urhebers für die eigene Website benutzt wird.

Wird gegen das Urheberrecht verstoßen, so steht dem Urheber ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu, der außergerichtlich mit Hilfe einer Abmahnung und gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung und Klage durchgesetzt wird. Bei Verschulden kann der Urheber auch Schadenersatz in Form einer Lizenzgebühr verlangen.

Unternehmen sind stets bemüht,Kunden auf ihre Angebote aufmerksam zu machen – Werbung mit Fotos von Prominenten sind an dieser Stelle ein beliebtes Mittel, um die Aufmerksamkeit der potentiellen Kunden auf die eigenen Produkte zu lenken.Die Verwendung eines unautorisiert verwendeten Fotos eines Prominenten zur eigenen Produktwerbung für das werbende Unternehmen kann durchaus sehr kostspielig werden kann ( Urteil des Landgericht Frankfurt / Main vom 12.03.2009 (Az. 2-3 O 363/08) auf.