Rechtsberatung im Internet
Anwaltskanzlei Peter Dratwa
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Themen

Arbeitsrecht


Die meisten Fragen die sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betreffen ist Rechtmäßigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die richtige Beantwortung hat vielfach existenzielle Bedeutung.

Ist eine bereits erklärte Kündigung wirksam? Ist eine beabsichtigte Kündigung zulässig und Erfolg versprechend?

Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das in Frage stehende Arbeitsverhältnis Anwendung?

Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden? Besteht in dem Unternehmen ein Betriebsrat, der vor Ausspruch der Kündigung zwingend angehört werden muss?

Ist die Kündigung möglicherweise sozialwidrig?

Ist im Einzelfall unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung zulässig? Ist eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?

Gerade für kleinere Firmen und Handwerksbetriebe ist der erhebliche Umfang bestehender Vorschriften im Arbeitsrecht und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht überschaubar und erst recht nicht nachvollziehbar.
Wir empfehlen, nehmen Sie besser Kontakt mit uns auf, bevor Sie eine beabsichtigte Kündigung eines Ihrer Mitarbeiter in die Tat umsetzen. Danach Rechtsrat einzuholen ist meist zu spät. Den durch eine unwirksame Kündigung entstehenden Schaden wird Ihnen keiner ersetzen. Bei den Kosten einer frühzeitigen Rechtsberatung zu Fragestellungen im Arbeitsrecht handelt es sich um überschaubare Ausgaben, die sich für Ihren Betrieb in der Regel immer auszahlen werden.

Arbeitnehmern, denen die Kündigung droht oder bereits erklärt worden ist, empfehlen wir, sich möglichst umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Sie müssen beachten, dass spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Anderfalls verlieren Sie Ihre Rechte und müssen sich mit einer möglicherweise zu Unrecht ergangen Kündigung zufrieden geben.

Die Arbeitsgerichte sind gesetzlich verpflichtet, eine einvernehmliche gütliche Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen. Häufig enden die Verfahren vor den Arbeitsgerichten mit der Vereinbarung der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Rufen Sie uns an: 0211 3559080


Vielfach versuchen Firmen in Krisenzeiten, Mitarbeiter mittels Abfindungen loszuwerden.

Hier sollte auf jeden Fall vor Unterzeichnung einer Abfindungsvereinbarung anwaltlicher Rat eingeholt werden. Nicht immer ist das Abfindungsangebot der Firma auch tatsächlich das "beste Angebot". Als Faustregel gilt bei Arbeitnehmern, anders als beim oberen Management - dort deutlich höher - ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Auch sollte eine mögliche Sperrzeit von bis zu 12 Wochen bezüglich des Arbeitslosengeldes, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, beachtet werden.

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