Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien sowie die Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen Beziehungen. Weiterhin beraten wir unsere Mandanten im Bereich des Maklerrechts. Wir verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung bei gerichtlichen Streitigkeiten und deren Besonderheiten rund um Miet- und Pachtverträge.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei:
* der Bewertung und Optimierung der bestehenden Miet-, Pacht und sonstiger Nutzungsverträge
* der Gestaltung und Verhandlung neuer Miet- und Pachtverträge und von Musterverträgen sowohl für Eigentümer als auch für Nutzer
* der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Immobilie
* der Gestaltung von Service-Verträgen
* der begleitenden Beratung bei einer Umgestaltung der Immobilie einschließlich der Herbeiführung ggf. erforderlicher Genehmigungen
* der Vorbereitung und Begleitung einer beabsichtigten Veräußerung oder eines Ankaufs
* der Gestaltung von Maklerverträgen
* insbesondere die gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Interessen